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STATUTEN
DER INTERNATIONALEN FEUERWEHRSTERNFAHRT

Statuten anlässlich der VI. Internationalen Feuerwehr-Sternfahrt vom 31.5. bis 3.6.1984, Delegiertenversammlung 2.6.1984.
Änderungen laut Präsidialsitzung vom 9.10.1993 (als Regulativ) sowie vom 20.4.1996, 20.5.2000 und 27.4.2002.

Artikel I

Zweck

(§1)

Zweck der Internationalen Feuerwehr-Sternfahrt ist die Pflege der Kameradschaft, der Austausch von Erfahrungen sowie die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen, Wettbewerben, Ausstellungen und Fachtagungen etc.

(§2)

Die Internationale Feuerwehr-Sternfahrt soll alle 2 Jahre in einem anderen Staat der Welt durchgeführt werden. Teilnahmeberechtigt sind alle Feuerwehren (Freiwillige, Berufs-, Werks-, Pflicht-, Betriebs- und Flughafenfeuerwehren), deren Angehörige und am Feuerwehrwesen Interessierte der Welt.  

(§3)

Die "Internationale Feuerwehr-Sternfahrt -Organisation" hat ihren Sitz bei der Freiwilligen Feuerwehr Krumpendorf, die ein Sekretariat mit dem Sitz in Krumpendorf am Wörther See betreibt.

Artikel II

Organisation

Die Feuerwehr-Sternfahrt -Organisation setzt sich zusammen aus:

1) Präsidium

2) Sekretariat der Internationalen Feuerwehr-Sternfahrt

3) Delegiertenversammlung

Ad I) Zusammensetzung und Aufgaben des Präsidiums
Zusammensetzung:

a) Das Präsidium setzt sich aus nominell genannten Vertretern der Feuerwehren zusammen, die bereits eine Feuerwehr-Sternfahrt durchgeführt haben. Die jeweils festgesetzten zukünftigen Sternfahrtorte entsenden ab der Vergabe der Veranstaltung einen Vertreter.

b) Der Vorsitz des Präsidiums wird von der Gründungsfeuerwehr wahrgenommen.

c) Das Präsidium tagt im Jahr vor der Sternfahrt im jeweiligen Austragungsort.

d) Das Präsidium ist mit Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder beschlussfähig, wobei jede Präsidiumsfeuerwehr über eine Stimme verfügt. Der Präsidiumsvorsitzende sowie der Generalsekretär verfügen jeweils über eine Stimme. Gefällte Beschlüsse benötigen die einfache Mehrheit.

e) Weitere Sitzungen können über das Sekretariat auf Verlangen der Mehrheit der Präsidiumsmitglieder einberufen werden.

f) Sollte der nominell genannte Vertreter verhindert sein, so kann die betreffende Feuerwehr zu den Präsidialsitzungen einen anderen Vertreter entsenden.

g) Auf Wunsch von Präsidiumsmitgliedern können andere Personen oder Organisationen zu diesen Sitzungen zugezogen werden, jedoch ohne Stimmrecht.

Aufgaben:

a) Beschließung und Änderung der Statuten.

b) Auszeichnungs- und Ehrungsmodalitäten

c) Festlegen von Leitlinien für die Sternfahrt-Veranstaltung

d) Vorschlagsrecht bei der Vergabe von Sternfahrten 

e) Zusammenarbeit mit anderen überregionalen Feuerwehr-Organisationen

f) Alle jene Aufgaben, die anderen Organen nicht ausdrücklich zugeordnet sind.

g) Kassaprüfung

h) Beitragsfestsetzung

Ad 2) Das Internationale Feuerwehr-Sternfahrt-Sekretariat

Zusammensetzung 

Die Freiwillige Feuerwehr Krumpendorf betreibt das Internationale Feuerwehr-Sternfahrt- Sekretariat und bestellt aus ihren Reihen den Sekretär , welcher nachfolgende Aufgaben eigenverantwortlich wahrnimmt:

a) Zentrale Anlaufstelle für Anfragen

b) Hilfestellung für Organisationsfragen

c) Sammeln von Adressmaterial und Weitergabe von Informationen

d) Informationsaustausch

e) Informationsanlaufstelle für das Präsidium und Delegiertenversammlung

f) Antragsannahmestelle für Anträge zur Durchführung von Sternfahrten

g) Verwaltung der Kasse

Finanzierung

Jede Präsidiumsfeuerwehr verpflichtet sich mit einer Beitragsleistung von DM 100,-- für das Kalenderjahr 1993 für die vorläufige Finanzierung des Sekretariats.

Für die weitere Finanzierung:

Jede eine Sternfahrt ausrichtende Feuerwehr ist verpflichtet, pro gemeldetem Teilnehmer einen vom Präsidium festgesetzten Beitrag für die Wahrnehmung der Aufgaben des Sekretariats zu entrichten.

Ad 3) Die Delegiertenversammlung
 
Zusammensetzung

a) Den Vorsitzenden stellt der Veranstalter der Sternfahrt

b) Den 1. Stellvertreter stellt der vorherige Veranstalter

c) Den 2. Stellvertreter stellt der nachfolgende Veranstalter

d) Die Gründungsfeuerwehr stellt 3 Delegierte

e) Jeder Veranstalter einer Feuerwehr-Sternfahrt stellt 2 Delegierte

f) Jede ordnungsgemäß angemeldete Feuerwehrgruppe an der jeweiligen Sternfahrt ab mindestens 6 Personen stellt I Delegierten

g) Vom Präsidium zugelassene langjährige Sternfahrtteilnehmer

Alle diese Teilnehmer haben Stimmrecht.  

Aufgaben

a) Ehrungen

b) Vorstellung des nächstfolgenden Sternfahrtortes

c) Vorstellung der vom Präsidium zugelassenen Bewerber für die nächsten Sternfahrtorte

d) Wahl der folgenden Feuerwehr-Sternfahrt mit einfacher Mehrheit

ARTIKEL III

Durchführung einer Internationalen Feuerwehr-Sternfahrt

1) Antragsberechtigt sind alle Feuerwehren (Freiwillige, Berufs-, Werks-, Pflicht-, Betriebs- und Flughafenfeuerwehren) der Welt

2) Vorgangsweise für die Vergabe einer Internationalen Feuerwehr-Sternfahrt:

a) Schriftlicher Antrag an das Sternfahrt-Sekretariat unter gleichzeitiger Anerkennung der Statuten sowie der Verpflichtung zur Zahlung des vom Präsidium festgesetzten Betrages.

b) Vorschlag durch das Präsidium an die Delegierten

c) Vergabebeschluss durch die Delegierten bei der Delegiertenversammlung

d) Der Veranstalter hat nachweislich eine geeignete Haftpflichtversicherung für die geplante Veranstaltung nachzuweisen

e) Die Unterbringung muss in annehmbarer Nähe des Veranstaltungsortes und in ausreichender Zahl gewährleistet sein

f) Die Festsetzung der Teilnahmegebühr, für Startgelder und Unterkunft erfolgt durch die veranstaltende Feuerwehr und soll in einem finanziell günstigen Rahmen gehalten werden

g) Das Programm muss mindestens enthalten:

-  Sportliche Veranstaltungen und Wettkämpfe (mindestens 3 an der Zahl)

-  Feuerwehrspezifische Fachtagung

-  Abhaltung der Delegiertenversammlung

-  Übernahme und Übergabe der Sternfahrer-Fahne

- Durchführung einer Feuerwehr-Einsatzübung

ANMERKUNG:

Das vorliegende Statut soll nicht dazu dienen, etwa eine Körperschaft privaten oder öffentlichen Rechts zu begründen.
Feuerwehren, die an einer Sternfahrt teilnehmen, erklären, dass sie dieses Statut anerkennen und sich demselben unterwerfen.
Für ausreichenden Versicherungsschutz muss jeder Teilnehmer selbst sorgen.