|
Download Statuten in .pdf |
STATUTEN
DER INTERNATIONALEN FEUERWEHRSTERNFAHRT
Statuten anlässlich der VI. Internationalen
Feuerwehr-Sternfahrt vom 31.5. bis 3.6.1984, Delegiertenversammlung 2.6.1984.
Änderungen laut Präsidialsitzung vom 9.10.1993 (als Regulativ) sowie vom
20.4.1996, 20.5.2000 und 27.4.2002.
Artikel I
Zweck
(§1)
Zweck der Internationalen Feuerwehr-Sternfahrt ist die Pflege der Kameradschaft, der Austausch von Erfahrungen sowie die Durchführung von sportlichen Veranstaltungen, Wettbewerben, Ausstellungen und Fachtagungen etc.
(§2)
Die Internationale Feuerwehr-Sternfahrt soll alle 2 Jahre in einem anderen Staat der Welt durchgeführt werden. Teilnahmeberechtigt sind alle Feuerwehren (Freiwillige, Berufs-, Werks-, Pflicht-, Betriebs- und Flughafenfeuerwehren), deren Angehörige und am Feuerwehrwesen Interessierte der Welt.
(§3)
Die "Internationale Feuerwehr-Sternfahrt -Organisation" hat ihren Sitz bei der Freiwilligen Feuerwehr Krumpendorf, die ein Sekretariat mit dem Sitz in Krumpendorf am Wörther See betreibt.
Organisation
Die
Feuerwehr-Sternfahrt -Organisation setzt sich zusammen aus:
1) Präsidium
2) Sekretariat der Internationalen
Feuerwehr-Sternfahrt
3) Delegiertenversammlung
a)
Das Präsidium setzt sich aus nominell genannten Vertretern der Feuerwehren
zusammen, die bereits eine Feuerwehr-Sternfahrt durchgeführt haben. Die jeweils
festgesetzten zukünftigen Sternfahrtorte entsenden ab der Vergabe der
Veranstaltung einen Vertreter.
b)
Der Vorsitz des Präsidiums wird von der Gründungsfeuerwehr wahrgenommen.
c)
Das Präsidium tagt im Jahr vor der Sternfahrt im jeweiligen Austragungsort.
d)
Das Präsidium ist mit Anwesenheit von mindestens der Hälfte der Mitglieder
beschlussfähig, wobei jede Präsidiumsfeuerwehr über eine Stimme verfügt. Der
Präsidiumsvorsitzende sowie der Generalsekretär verfügen jeweils über eine
Stimme. Gefällte Beschlüsse benötigen die einfache Mehrheit.
e)
Weitere Sitzungen können über das Sekretariat auf Verlangen der Mehrheit der
Präsidiumsmitglieder einberufen werden.
f)
Sollte der nominell genannte Vertreter verhindert sein, so kann die betreffende
Feuerwehr zu den Präsidialsitzungen einen anderen Vertreter entsenden.
g)
Auf Wunsch von Präsidiumsmitgliedern können andere Personen oder
Organisationen zu diesen Sitzungen zugezogen werden, jedoch ohne Stimmrecht.
Aufgaben:
a) Beschließung und Änderung der Statuten.
b) Auszeichnungs- und Ehrungsmodalitäten
c) Festlegen von Leitlinien für die
Sternfahrt-Veranstaltung
d) Vorschlagsrecht bei der Vergabe von Sternfahrten
e) Zusammenarbeit mit anderen überregionalen
Feuerwehr-Organisationen
f) Alle jene Aufgaben, die anderen Organen nicht
ausdrücklich zugeordnet sind.
g) Kassaprüfung
h) Beitragsfestsetzung
Die
Freiwillige Feuerwehr Krumpendorf betreibt das Internationale
Feuerwehr-Sternfahrt- Sekretariat und bestellt aus ihren Reihen den Sekretär ,
welcher nachfolgende Aufgaben eigenverantwortlich wahrnimmt:
a) Zentrale Anlaufstelle für Anfragen
b) Hilfestellung für Organisationsfragen
c) Sammeln von Adressmaterial und Weitergabe von
Informationen
d) Informationsaustausch
e) Informationsanlaufstelle für das Präsidium und
Delegiertenversammlung
f) Antragsannahmestelle für Anträge zur Durchführung
von Sternfahrten
g) Verwaltung der Kasse
Jede
Präsidiumsfeuerwehr verpflichtet sich mit einer Beitragsleistung von DM 100,--
für das Kalenderjahr 1993 für die vorläufige Finanzierung des Sekretariats.
Für
die weitere Finanzierung:
Jede
eine Sternfahrt ausrichtende Feuerwehr ist verpflichtet, pro gemeldetem
Teilnehmer einen vom Präsidium festgesetzten Beitrag für die Wahrnehmung der
Aufgaben des Sekretariats zu entrichten.
a)
Den Vorsitzenden stellt der Veranstalter der Sternfahrt
b)
Den 1. Stellvertreter stellt der vorherige Veranstalter
c)
Den 2. Stellvertreter stellt der nachfolgende Veranstalter
d)
Die Gründungsfeuerwehr stellt 3 Delegierte
e)
Jeder Veranstalter einer Feuerwehr-Sternfahrt stellt 2 Delegierte
f) Jede ordnungsgemäß angemeldete Feuerwehrgruppe an der jeweiligen Sternfahrt ab mindestens 6 Personen stellt I Delegierten
g) Vom Präsidium zugelassene langjährige Sternfahrtteilnehmer
Alle diese Teilnehmer haben Stimmrecht.
a)
Ehrungen
b)
Vorstellung des nächstfolgenden Sternfahrtortes
c)
Vorstellung der vom Präsidium zugelassenen Bewerber für die nächsten
Sternfahrtorte
d)
Wahl der folgenden Feuerwehr-Sternfahrt mit einfacher Mehrheit
ARTIKEL
III
1)
Antragsberechtigt sind alle Feuerwehren (Freiwillige, Berufs-, Werks-, Pflicht-,
Betriebs- und Flughafenfeuerwehren) der Welt
2)
Vorgangsweise für die Vergabe einer Internationalen Feuerwehr-Sternfahrt:
a)
Schriftlicher Antrag an das Sternfahrt-Sekretariat unter gleichzeitiger
Anerkennung der Statuten sowie der Verpflichtung zur Zahlung des vom Präsidium
festgesetzten Betrages.
b)
Vorschlag durch das Präsidium an die Delegierten
c)
Vergabebeschluss durch die Delegierten bei der Delegiertenversammlung
d)
Der Veranstalter hat nachweislich eine geeignete Haftpflichtversicherung für
die geplante Veranstaltung nachzuweisen
e)
Die Unterbringung muss in annehmbarer Nähe des Veranstaltungsortes und in
ausreichender Zahl gewährleistet sein
f)
Die Festsetzung der Teilnahmegebühr, für Startgelder und Unterkunft erfolgt
durch die veranstaltende Feuerwehr und soll in einem finanziell günstigen
Rahmen gehalten werden
g)
Das Programm muss mindestens enthalten:
-
Sportliche
Veranstaltungen und Wettkämpfe (mindestens 3 an der Zahl)
-
Feuerwehrspezifische
Fachtagung
-
Abhaltung
der Delegiertenversammlung
- Übernahme und Übergabe der Sternfahrer-Fahne
- Durchführung einer Feuerwehr-Einsatzübung
ANMERKUNG:
Das
vorliegende Statut soll nicht dazu dienen, etwa eine Körperschaft privaten oder
öffentlichen Rechts zu begründen.
Feuerwehren, die an einer Sternfahrt teilnehmen, erklären, dass sie dieses
Statut anerkennen und sich demselben unterwerfen.
Für ausreichenden Versicherungsschutz muss jeder Teilnehmer selbst sorgen.